T U R N I E R O R D N U N G

des Schachbezirks V (Lübeck)
im Landesschachverband Schleswig Holstein e.V.

Stand 28.04.2009



Im Schachbezirk V (Lübeck) werden alljährlich folgende Turniere ausgetragen:

1. Bezirkseinzelmeisterschaft
2. Bezirksmannschaftsmeisterschaft
3. Emil-Dähne-Pokal
4. Bezirksblitzeinzelmeisterschaft
5. Bezirksblitzmannschaftsmeisterschaft
6. Bezirksmannschaftspokal

Der Bezirkstag kann weitere Veranstaltungen festlegen.

Soweit diese Turnierordnung oder der Bezirkstag keine Änderungen zuläßt, sind zu den vorgenannten Turnieren nur Spieler teilnahmeberechtigt, die aufgrund der Spielerpaßliste des Deutschen Schachbundes aktiv für einen Verein des Schachbezirks V (Lübeck) spielberechtigt sind oder für die der Landesverband eine vorläufige Spielberechtigung erteilt hat.

Der Bezirkstag ist berechtigt, für die nachstehenden Turniere abweichende Regelungen bezüglich Austragungsformen und Spielberechtigungen festzulegen.

1. Bezirkseinzelmeisterschaft

(1) Das Turnier wird als Schnellturnier in Form eines Wochenendturnieres ausgetragen. Gespielt werden 9 Runden CH-System. Davon sollen 5 Runden am Samstag und 4 Runden am Sonntag ausgetragen werden. Die Bedenkzeit beträgt 45 Minuten pro Spieler und Partie.

(2) Gespielt wird nach den Regeln der FIDE und des Deutschen Schachbundes mit folgenden Modifikationen:

- die Notation ist freigestellt.
- eine Partie kann nicht durch Zeitüberschreitung gewonnen werden, wenn ein technischer Gewinn nicht möglich ist. Dies ist dann der Fall, wenn   derjenige der für sich den Gewinn beansprucht, nicht mehr genügendes Material zum Mattsetzen besitzt.
- bei „offensichtlichem Zeitspiel ohne ernsthaften Gewinnversuch“ kann vor Zeitüberschreitung remis gefordert werden.
- Art. 10.10. der FIDE-Regeln (dreimalige Stellungswiederholung) ist nicht anwendbar.

(3) Vor einer Remisreklamation oder anderen Streitfällen ist die Schachuhr vom Antragsteller anzuhalten und die Entscheidung des Schiedsgerichtes herbeizuführen. Das Schiedsgericht soll aus 3 Spielern verschiedener Vereine (+ 2 Ersatzspieler zur Vermeidung von Interessenkollisionen) von den Teilnehmern vor Turnierbeginn gewählt werden.

(4) Bei Punktgleichheit ergibt sich die Plazierung nach Buchholz. Ist diese Wertung gleich, so wird um Platz 1 mit einer Bedenkzeit von 2 x 15 Minuten bis zur Entscheidung gestochen. Die Farben werden für die erste Partie ausgelost und wechseln dann.
Im übrigen werden die Plazierungen geteilt.

(5) Spieltage, Spiellokal, Preise und Startgeld beschließt der Bezirkstag.
Der Sieger ist „Bezirkseinzelmeister“ des jeweiligen Jahres.

2. Bezirksmannschaftsmeisterschaft

(1) Die Bezirksliga besteht aus sechs Mannschaften, die doppelrundig die Meisterschaft ausspielen. Spielberechtigt sind:

1. Für den Fall, dass keine Mannschaft aus der Verbandsliga Ost absteigt, Platz 2 bis 5 der Bezirksliga der letzten Saison. Der Sechste der Bezirksliga führt gegen den Zweiten der Bezirksklasse ein Relegationsspiel durch.
Für den Fall, dass eine Mannschaft aus der Verbandsliga Staffel Ost absteigt, Platz 2 bis 4 der Bezirksliga der letzten Saison. Der Fünfte der Bezirksliga führt gegen den Zweiten der Bezirksklasse ein Relegationsspiel durch.
Für den Fall, dass zwei Mannschaften aus der Verbandsliga Staffel Ost absteigen, Platz 2 und 3 der Bezirksliga der letzten Saison. Der Vierte der Bezirksliga führt gegen den Zweiten der Bezirksklasse ein Relegationsspiel durch.

2. Ein Aufsteiger aus der Bezirksklasse.
3. Der Sieger des Relegationsspiels.

Bei dem Relegationsspiel hat die Mannschaft der Bezirksliga Heimrecht. Bei einem Unentschieden wird das Spiel mit Farbwechsel und Wechsel des Heimrechts wiederholt. Bei erneutem Unentschieden wird die Berliner Wertung auf beide Spiele angewandt. Das Los entscheidet, wenn danach noch kein Sieger ermittelt werden kann.

Der Sieger steigt in die Staffel Ost der Verbandsliga Schleswig-Holstein auf.

Die Bezirksklasse besteht aus allen Mannschaften, die für die Bezirksliga nicht qualifiziert sind. Sollten weniger als fünf Mannschaften in der Bezirksklasse vertreten sein, werden diese der Bezirksliga zugeschlagen. Der Bezirkstag entscheidet, ob die Liga dann ein- oder doppelrundig ausgetragen wird.

Das Turnier in der Bezirksklasse wird bei weniger als 7 Mannschaften doppel-, ansonsten einrundig ausgetragen.

Der Erstplazierte steigt in die Bezirksliga auf. Der Zweitplazierte erhält die Berechtigung zu einem Relegationsspiel. Ein Abstieg findet nicht statt.

Bei genügendem Interesse kann der Bezirkstag eine Kreisklasse für Vierermannschaften einrichten und bestimmt dessen Modalitäten. Eine Aufstiegsberechtigung ist damit nicht verbunden.

(2) Abgesehen von der Beschränkung der Bezirksliga ist jeder Verein ist berechtigt, beliebig viele Mannschaften zu melden. Eine Mannschaft besteht aus 8 Stammspielern und bis zu 12 Ersatzspielern. Es dürfen nur solche Spieler gemeldet bzw. aufgestellt werden, die nicht Stammspieler einer höheren Spielklasse sind. Als Stammspieler gelten auch Ersatzspieler, die mehr als zweimal in einer höheren Mannschaft gespielt haben. Die gemeldete Rangfolge gilt auch für alle Stich-bzw. Auf und Abstiegskämpfe.

Das Spielen für mehrere Mannschaften im Bezirk in der numerisch gleichen Runde in derselben Liga ist unzulässig.

(3) Die Vereine melden zu dem vom Turnierleiter bestimmten Termin die Mannschaftsmitglieder in der Reihenfolge der besetzten Bretter und die Ersatzspieler. Dabei ist gleichzeitig der Mannschaftsführer mit vollständiger Anschrift (einschl. Telefon) zu melden, der nicht in der betreffenden Mannschaft zu spielen braucht. Außerdem ist das Spiellokal mitzumelden. Nachmeldungen sind nur möglich, wenn der nachgemeldete Spieler zum Zeitpunkt des Meldeschlusses nicht für den Verein oder einen anderen Verein des Bezirks spielberechtigt war. Der nachgemeldete Spieler darf an beliebiger Stelle in die Meldeliste aufgenommen werden, sofern er bisher nicht eingesetzt war; gegebenenfalls ist ein Spieler zu streichen. Die nach Abs. 1 höchst zulässige Zahl von 20 Spielern darf nicht überschritten werden.

(4) Jeder Verein hat seine Heimspiele für die von ihm gemeldeten Mannschaften an einem Spieltag durchzuführen, der bei der Meldung anzugeben ist. Maximal können zwei Spieltage pro Verein festgelegt werden.
Die Verlegung einer Spielpaarung ist im gegenseitigen Einvernehmen jederzeit möglich. Alle verlegten Paarungen müssen vor der letzten Runde ausgetragen sein.

(5) Die Paarungen werden jährlich auf dem Bezirkstag ausgelost. Die Auslosung und Rangfolge aller beteiligten Mannschaften wird den Vereinen vom Turnierleiter zeitgerecht vor Beginn der ersten Runde schriftlich mit Angabe der Spiellokale, Tag und Uhrzeit, sowie Namen der Mannschaftsführer mitgeteilt.

(6) Der erstgenannte Verein jeder Paarung ist der gastgebende und ist verpflichtet, zu allen Kämpfen in einem angemessenen Spiellokal, ausreichendes Spiel- und Schreibmateral sowie intakte Schachuhren zur Verfügung zu stellen.

(7) Gespielt wird einrundig mit Uhr und Notation; die Bedenkzeit beträgt 40 Züge in 2 Stunden pro Spieler + jeweils 30 Minuten. Die Partie wird bis zur Zeitkontrolle ohne Begrenzung der Zügezahl zu Ende gespielt. Hierbei gelten die „Regeln für die Beendigung von Partien durch Schnellschach“ (FIDE-Quick-Play Finish Rules).

(8) Die Wartezeit beträgt eine Stunde, gerechnet vom Beginn der angesetzten, nicht der tatsächlichen Anfangszeit.

(9) Proteste sind sofort nach Auftreten der angeblichen Regelwidrigkeit einzulegen. Dies geschieht in der Form, daß auf dem Partieformular bei dem in Frage stehenden Zug ein Vermerk über die Protesteinlegung erfolgt. Grundsätzlich hat der protestierende Spieler die Partie fortzusetzen, wenn er nicht Gefahr laufen will, die Partie bei Ablehnung des Protestes zu verlieren. Der Protest ist ferner auf der Spielberichtskarte zu vermerken. Der Protest ist anschließend innerhalb einer Woche vom Spieltag angerechnet (Poststempel) schriftlich zu begründen und dem Turnierleiter einzureichen. Die Mannschaftsführer sollen über den Protest informiert werden.

(10) Es gilt folgende Punktwertung:
Eine Mannschaft, die mehr Partien gewonnen hat, als die andere, erhält zwei Mannschaftspunkte. Eine Mannschaft, die weniger Partien gewonnen hat hat, als die andere, erhält 0 Mannschaftspunkte. Haben beide Mannschaften gleich viel Partien gewonnen, erhält jede Mannschaft einen Mannschaftspunkt.

(11) Eine Mannschaft gilt mit 4 Spielern als angetreten. Die Brettfolge muß der Rangfolge entsprechen. Zulässig ist das Offenlassen einzelner Bretter unter Namensnennung der nicht eingesetzten Spieler. Lassen beide Mannschaften derart das gleiche Brett offen, so wird dieses Brett für den Wettkampf nicht gewertet. Der gastgebende Verein hat an den Brettern mit gerader Zahl weiß.

Der Einsatz bzw. die Aufstellung eines Spielers der nicht oder nicht mehr für diese Mannschaft spielberechtigt ist, führt zum Verlust des Mannschaftskampfes bei 0:8 Brettpunkten.

Bei fehlerhafter Brettfolge (Rangfolge) haben alle zu tief eingesetzten Spieler ihre Partien verloren. Zu tief eingesetzt ist ein Spieler dann, wenn vor ihm ein Spieler mit einer höheren Rangnummer eingesetzt bzw. aufgestellt wurde.

Der gastgebende Verein meldet das Spielergebnis dem Turnierleiter schriftlich spätestens am folgenden Tag.

(12) Tritt eine Mannschaft nicht an, so verliert sie den Kampf mit 0:8 und zahlt ein Bußgeld von 20,00 Euro an den Bezirk. Tritt eine Mannschaft zurück, so werdenn die bisherigen Ergebnisse annulliert und die zurückgetretene Mannschaft zahlt ein Bußgeld von 50,00 Euro an den Bezirk.
Rücktrittsmeldungen sind schriftlich an den Turnierleiter zu senden.

(13) Über die Platzierung wird nach Wertung entschieden. Dabei sind nachstehende Kriterien in der genannten Reihenfolge heranzuziehen:

1. Anzahl der Brettpunkte
2. Berliner Wertung
3. Das Spielergebnis untereinander
4. Das Los

Über den Auf- und Abstieg wird bei Punktgleichheit durch einen Stichkampf entschieden. Bei einem Unentschieden wird das Spiel mit Farbwechsel und Wechsel des Heimrechts wiederholt. Bei einem erneuten Unentschieden wird die Berliner Wertung auf beide Spiele angewendet. Das Los entscheidet, wenn auch danach noch kein Siegerermitteltwerdenkann.
Auch bei drei und mehr stichkampfberechtigten Mannschaften findet das K.O-System Anwendung. Mögliche Vergünstigungen (Freilos, Heimrecht in der 1. Runde) stehen den Mannschaften in der Reihenfolge ihrer Platzierung zu, wenn sie einer Staffelangehören.
Ein Stichkampf entfällt, wenn die besser platzierte Mannschaft auch den direkten Vergleich für sich entschieden hat.
Mannschaften, die von vornherein nach den vorstehenden Regelungen nicht aufsteigen oder nicht absteigen können, sind von den Stichkämpfen ausgeschlossen.

(14) Der Sieger der Bezirksliga ist „Bezirksmannschaftsmeister“ des jeweiligen Jahres und erhält vom Bezirk eine Schachuhr.
Das gilt auch für den Bezirksklassenmeister und den Sieger der Kreisklasse, falls im betreffenden Jahr vom Bezirkstag eine Klassenunterteilung beschlossen wurde.

3. Emil-Dähne-Pokal

(1) Das Turnier ist für jeden Schachspieler offen. Zugelassen sind auch Spieler anderer Bezirke des Landesschachverbandes. Die Teilnehmerzahl ist unbegrenzt. Der Spieleinsatz beträgt 3,00 Euro, wovon der jeweilige Landesbetrag an den Landesverband abzuführen ist.

(2) Der Ausrichter wird vom Bezirkstag beschlossen. Durch die Auslosung am ersten Spieltag ist sicherzustellen, daß in der folgenden Runde die Zahl der Spieler auf eine Zweierpotenz reduziert wird.

(3) Gespielt wird nach den Regeln des Deutschen Schachbundes im K-O - System. Endet eine Partie unentschieden, so entscheidet sofort anschließend eine 5 - Minuten - Blitzpartie mit gewechselten Farben. Die Sieger kommen eine Runde weiter, die Verlierer scheiden aus.

Der Gewinner der letzten Runde ist der Sieger im Bezirk.

4. Bezirksblitzeinzelmeisterschaft

(1) Das Turnier ist für jeden Schachspieler unabhängig von seiner Bezirkszugehörigkeit offen. Die Teilnahmezahl ist unbegrenzt. Den Spieleinsatz legt der Bezirkstag fest. Über die Preisverteilung entscheidet der Turnierleiter.

(2) Gespielt wird nach dem Rutschsystem. Meisterschaften werden nach den gültigen FIDE-Regeln ausgetragen.

(3) Der Sieger erhält den Titel „Bezirksblitzeinzelmeister“ des jeweiligen Jahres.

5. Bezirksblitzmannschaftsmeisterschaft

(1) Teilnehmen können alle Vereine des Bezirks mit beliebig vielen Mannschaften. Eine Mannschaft besteht aus vier Spielern. Ein Ersatzspieler ist zugelassen. Die Mannschaftsmitglieder sind zusammen mit dem Ersatzspieler vor Turnierbeginn namhaft zu machen.
Die Reihenfolge der Spieler darf nicht verändert werden. Der Ersatzspieler rückt an die Stelle des ausscheidenden Spielers.

(2) Das Turnier wird nur dann durchgeführt, wenn mindestens fünf Vereine des Bezirks melden. Es gelten die gleichen Bedingungen wie für die Blitzeinzelmeisterschaft.

(3) Der Sieger ist „Bezirksblitzmannschaftsmeister“ des jeweiligen Jahres.

6. Bezirksmannschaftspokal

(1) Jeder Verein ist berechtigt, zu diesem Turnier beliebig viele Mannschaften zu entsenden. Eine Mannschaft besteht aus 4 Stamm und bis zu 16 Ersatzspielern.

(2) In jedem Wettkampf kann die Mannschaftsaufstellung aus dem gemeldeten Kontingent frei gewählt werden. Eine bestimmte Rangfolge ist nicht vorgeschrieben.

(3) Die Vereine melden zum auf dem Bezirkstag bestimmten Termin dem Turnierleiter die Mannschaftsmeldungen.

(4) Die in der Auslosung zuerst gezogene Mannschaft hat Heimrecht. Sie spielt an den Brettern 2 und 3 mit den weißen Steinen. Die dazugeloste Mannschaft spielt an den Brettern 1 und 4 mit den weißen Steinen.

(5) Die Spielzeit beträgt 40 Züge in zwei Stunden. Danach müssen die verbleibenden Züge innerhalb einer Stunde durch jeden Spieler ausgeführt werden. Es gelten die „FIDE-Regeln für die Beendigung von Partien durch Schnellschach“ (FIDE Quick-Play Finish Rules).

(6) Über den Gewinn eines Wettkampfes entscheidet die höhere Anzahl der errungenen Brettpunkte.

(7) Bei unentschiedenem Ausgang eines Wettkampfes entscheidet die „Berliner Wertung“:

1. Brett = 4 Punkte 2. Brett = 3 Punkte
3. Brett = 2 Punkte 4. Brett = 1 Punkt

(8) Besteht weiterhin Gleichstand werden Blitzwettkämpfe mit unverändeter Mannschaftsaufstellung gespielt. Hierbei gelten die „FIDE-Blitzregeln“.

Ferner gilt:
- Der Blitzwettkampf wird zunächst doppelrundig ausgetragen. Der gastgebende Verein hat in der ersten Runde an allen Brettern weiß.
- Führt der doppelrundig ausgetragene Blitz-Wettkampf nicht zu einer Entscheidung, so werden einrundige Blitz-Wettkämpfe bis zur Entscheidung durchgeführt. In diesem Fall führt der gastgebende Verein in den Runden mit ungerader Zahl an den Brettern 1 und 3 die weißen Steine.
- Zusatzwertungen werden nicht vorgenommen.

(9) Der Sieger erhält den Titel „Bezirksmannschaftspokalmeister“ des jeweiligen Jahres.

(10) Bei schuldhaften Nichtantreten zahlt der betreffende Verein an den Bezirk ein Strafgeld in Höhe von 20,00 Euro.
Der durch das Nichtantreten betroffene gegnerische Verein erhält seine notwendigen Auslagen bis maximal 20,00 Euro durch den Bezirk ersetzt.

In Grenzfällen entscheidet der Bezirkstag.